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Schöffinnen und Schöffen gesucht!

Meldungen bis zum 31. März möglich

23-Aufruf-Schöffenwahl


Die Gemeinde Holdorf sucht für die nächste Amtsperiode von 2024 bis 2028 Schöffinnen und Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Vechta.

 

Wer Interesse an dem Ehrenamt hat, kann sich bis zum 31. März 2023 online unter www.holdorf.de/Schoeffen bewerben.


Die Städte und Gemeinden im Kreis Vechta erstellen eigene Vorschlagslisten, die sie dem Amtsgericht mitteilen. Alle, die aktuell das Amt bereits bekleiden, werden gebeten der Gemeindeverwaltung ebenfalls über das Bewerbungsformular mitzuteilen, ob sie eine weitere Wahlperiode zur Verfügung stehen.

 

In der Strafjustiz nehmen die Ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen eine wichtige Rolle wahr. Sie unterstützen die Berufsrichterinnen und -richter in den Verhandlungen am Amtsgericht Vechta bei der Urteilsfindung und haben das gleiche Stimmrecht wie der oder die Vorsitzende. Ihre Beteiligung stellt eine Rückbindung der Justiz zur Bevölkerung dar, in deren Namen die Urteile ergehen. 

 

Schöffinnen und Schöffen werden alle fünf Jahre gewählt. In diesem Jahr stehen die Wahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 an. Der Rat der Gemeinde Holdorf muss der Vorschlagsliste per Beschluss zustimmen. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. 

  

Hinweis: Um sich bei der Gemeinde Holdorf für die Schöffenwahl zu bewerben, müssen Sie einen Wohnsitz in Holdorf haben. Sollten Sie keinen Wohnsitz in Holdorf haben, so melden Sie sich bitte bei Gemeinde Ihres Wohnsitzes.