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Städtebauförderungsprogramme


Städtebauförderung - Programm "Lebendige Zentren" vom Land Niedersachsen

Die Gemeinde Holdorf fördert im Fördergebiet "Ortsmitte Holdorf", das im Rahmen der Städtebauförderung - Programm "Lebendige Zentren" - vom Land Niedersachsen gefördert wird, die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden nach Maßgabe des § 164 a BauGB sowie Ziff. 5.3.3 der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen (R-StBauF). Weitere Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links:

Flyer "Information zur Modernisierungsförderung"


1. Richtlinie der Gemeinde Holdorf über die Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Fördergebiet "Ortsmitte Holdorf"

2. Anlage zur Richtlinie

3. Muster-Vereinbarung