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Wohnbaugebiete in Holdorf

Preiswertes, familiengerechtes Wohnen in reizvoller Atmosphäre ist eine weitere Stärke Holdorfs. In den Wohnbaugebieten steht Ihnen vollerschlossenes Bauland in den besten Wohnlagen zur Verfügung.

Die mittelfristige Zielsetzung der Gemeinde Holdorf besteht darin, auch in den Folgejahren den Bauwilligen entsprechende Bauplätze zur Verfügung zu stellen.


Baugebiet "Östlich der Bahnhofstraße" - Teilbereich A

Die Bewerbungsaktion für diese Baugrundstücke startet am 04.09.2024 und endet am 06.10.2024, 24.00 Uhr.

Das Bewerbungsformular kann mit einem Klick auf diesen Link aufgerufen werden.

Eine Bewerbung ist nur online über dieses Formular möglich.

 

Konkretisierung der Vergabekriterien für das Baugebiet Nr. 90 Östlich der Bahnhofstraße

 

Seit einigen Wochen läuft bereits die Bewerbungsfrist für das Baugebiet in Handorf-Langenberg entlang der Bahnhofstraße. Insgesamt stehen 8 Baugrundstücke zur Verlosung für Bürgerinnen und Bürger an, die noch über kein Wohneigentum verfügen.

 

Auf Nachfrage durch Bewerber hat nun der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holdorf in seiner jüngsten Sitzung folgende Konkretisierung vorgenommen:

 

Für die Grundstücke im Baugebiet Nr. 90 können sich auch Interessenten bewerben, die bereits über Wohneigentum verfügen, wenn dieses aufgrund von Vorgaben der Gemeinde nicht selbst genutzt werden darf.

 

Gemeint sind hier die Personen, die vor Jahren im Zuge der Verlosung in anderen Baugebieten Grundstücke erworben haben, die sie zwar mit Mietwohnungen bebauen konnten, aber in einem Zeitraum von 10 Jahren nicht selbst bewohnen dürfen.

 

Bei Unklarheiten stehen die Mitarbeiter im Rathaus gerne zur Verfügung, Tel. 05494/985-26 bzw. 985-29.


Bitte beachten Sie die nachfolgenden für dieses Baugebiet geltenden Vorschriften:

- Vergabekriterien „Bahnhofstraße - Teilbereich A“
- Bebauungsplan Nr. 90 "Östlich der Bahnhofstraße - Teilbereich A"
- Übersichtsplan der Grundstücke

Ansprechpartner: Rainer Welp, Gemeinde Holdorf, Große Straße 19, 49451 Holdorf,
Tel.: 05494/985-29
E-Mail: welp@holdorf.de


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Baugebiet "Sonnenkamp"

Die Bewerbungsaktion für diese Baugrundstücke ist seit dem 24.09.2021 beendet.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden für dieses Baugebiet geltenden Vorschriften:
- Vergabekriterien „Sonnenkamp“
- Bebauungsplan Nr. 73 „Sonnenkamp"
- Stellplatzsatzung
- Übersichtsplan der Grundstücke
- Lageplan Straßenbau
- Flyer gegen Schotterbeete


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Kommunales Förderprogramm:

Die Gemeinde Holdorf gewährt auf Antrag kinderreichen Familien ab 3 Kindern beim Erwerb eines kommunalen Baugrundstückes eine Beihilfe von jeweils 2,-- Euro/m²/Kind ab dem 3. Kind und für jedes weitere. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. (Stichtag für die Berechnung ist das Datum des Kaufvertragsabschlusses.)
Eine Parallelförderung mit anderen gemeindlichen Förderprogrammen ist ausgeschlossen. Die Regelung gilt auch für Bauvorhaben auf privaten Grundstücken und bei Erwerb einer Wohnimmobilie, wobei die Eigennutzung vorausgesetzt wird. Die Voraussetzungen sind jedoch nur beim erstmaligen Eigentumserwerb zur Eigennutzung erfüllt. Jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann nur einmal gefördert werden.
Ein Antragsformular ist hier erhältlich.