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Wohnbaugebiete in Holdorf

Preiswertes, familiengerechtes Wohnen in reizvoller Atmosphäre ist eine weitere Stärke Holdorfs. In den Wohnbaugebieten steht Ihnen vollerschlossenes Bauland in den besten Wohnlagen zur Verfügung.

Die mittelfristige Zielsetzung der Gemeinde Holdorf besteht darin, auch in den Folgejahren den Bauwilligen entsprechende Bauplätze zur Verfügung zu stellen.


Baugebiet "Östlich der Bahnhofstraße" - Teilbereich A

Die Gemeinde Holdorf möchte bereits heute darauf hinweisen, dass Ende Januar ein besonderes Grundstück an der Bahnhofstraße in Handorf-Langenberg zur Verlosung ausgeschrieben wird.

Es handelt sich hierbei um ein rund 920 qm großes Grundstück, das zur Schaffung von Mietwohnraum mit mindestens einem Doppelhaus bebaut werden kann, eventuell auch mit zwei Doppelhaushälften.
Einen Lageplan können Se sich mit einem Klick auf diesen Link ansehen.

Diese Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Holdorfer Unternehmerinnen und Unternehmer, die entweder
- seit 24 Monaten ihren Firmensitz in der Gemeinde Holdorf haben bzw.
- seit 24 Monaten in der Gemeinde Holdorf gemeldet sind, wenn deren Firmen außerhalb des Holdorfer Gemeindegebietes liegen und die Firmen sich zu mindestens 50% im Eigentum von Holdorfern befinden.

Sobald die endgültige Ausschreibung in den Markt geht, erfolgt eine gesonderte Mittteilung in der Tageszeitung und in den sozialen Medien.

Holdorf, den 20.12.2024


Bitte beachten Sie die nachfolgenden für dieses Baugebiet geltenden Vorschriften:

- Vergabekriterien „Bahnhofstraße - Teilbereich A“
- Bebauungsplan Nr. 90 "Östlich der Bahnhofstraße - Teilbereich A"
- Übersichtsplan der Grundstücke

Ansprechpartner: Rainer Welp, Gemeinde Holdorf, Große Straße 19, 49451 Holdorf,
Tel.: 05494/985-29
E-Mail: welp@holdorf.de


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Baugebiet "Sonnenkamp"

Die Bewerbungsaktion für diese Baugrundstücke ist seit dem 24.09.2021 beendet.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden für dieses Baugebiet geltenden Vorschriften:
- Vergabekriterien „Sonnenkamp“
- Bebauungsplan Nr. 73 „Sonnenkamp"
- Stellplatzsatzung
- Übersichtsplan der Grundstücke
- Lageplan Straßenbau
- Flyer gegen Schotterbeete


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Kommunales Förderprogramm:

Die Gemeinde Holdorf gewährt auf Antrag kinderreichen Familien ab 3 Kindern beim Erwerb eines kommunalen Baugrundstückes eine Beihilfe von jeweils 2,-- Euro/m²/Kind ab dem 3. Kind und für jedes weitere. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. (Stichtag für die Berechnung ist das Datum des Kaufvertragsabschlusses.)
Eine Parallelförderung mit anderen gemeindlichen Förderprogrammen ist ausgeschlossen. Die Regelung gilt auch für Bauvorhaben auf privaten Grundstücken und bei Erwerb einer Wohnimmobilie, wobei die Eigennutzung vorausgesetzt wird. Die Voraussetzungen sind jedoch nur beim erstmaligen Eigentumserwerb zur Eigennutzung erfüllt. Jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann nur einmal gefördert werden.
Ein Antragsformular ist hier erhältlich.