Wohnbaugebiete in Holdorf
Preiswertes, familiengerechtes Wohnen in reizvoller Atmosphäre ist eine weitere Stärke Holdorfs. In den Wohnbaugebieten steht Ihnen vollerschlossenes Bauland in den besten Wohnlagen zur Verfügung.
Die mittelfristige Zielsetzung der Gemeinde Holdorf besteht darin, auch in den Folgejahren den Bauwilligen entsprechende Bauplätze zur Verfügung zu stellen.
Bauplatzvergabe der verfügbaren Baugrundstücke in der Gemeinde Holdorf Die Gemeinde Holdorf beginnt ab dem 01.04.2025 mit dem Bewerbungsverfahren für die Vergabe der verfügbaren Baugrundstücke der Gemeinde Holdorf aus den Baugebieten Bäkeesch I.1, Bäkeesch I.2, Birkenfeld und Sonnenkamp. |
Baugebiet "Östlich der Bahnhofstraße" - Teilbereich A Die Gemeinde Holdorf schreibt ab heute bis zum 04.03.2025 ein besonderes Grundstück an der Bahnhofstraße in Handorf-Langenberg zur Verlosung aus. Es handelt sich hierbei um ein rund 920 qm großes Grundstück, das zur Schaffung von Mietwohnraum mit einem größeren Doppelhaus = 2 Doppelhaushälften oder mit zwei kleineren Doppelhäusern = 4 Doppelhaus-Hälften, bebaut werden kann. Die genauen Kriterien und Unterlagen entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Links. Bewerbungen mit allen geforderten Nachweisen laut der Vergabekriterien richten Sie bitte bis zum 04.03.2025 12.00 Uhr an bauplatz@holdorf.de
Bitte beachten Sie die nachfolgenden für dieses Baugebiet geltenden Vorschriften:
- Kriterien für die Bauplatzvergabe - Lageplan
Ansprechpartner: Rainer Welp, Gemeinde Holdorf, Große Straße 19, 49451 Holdorf, Tel.: 05494/985-29 E-Mail: welp@holdorf.de |
Baugebiet "Sonnenkamp" Die Bewerbungsaktion für diese Baugrundstücke ist seit dem 24.09.2021 beendet. |
Kommunales Förderprogramm: Die Gemeinde Holdorf gewährt auf Antrag kinderreichen Familien ab 3 Kindern beim Erwerb eines kommunalen Baugrundstückes eine Beihilfe von jeweils 2,-- Euro/m²/Kind ab dem 3. Kind und für jedes weitere. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. (Stichtag für die Berechnung ist das Datum des Kaufvertragsabschlusses.) Eine Parallelförderung mit anderen gemeindlichen Förderprogrammen ist ausgeschlossen. Die Regelung gilt auch für Bauvorhaben auf privaten Grundstücken und bei Erwerb einer Wohnimmobilie, wobei die Eigennutzung vorausgesetzt wird. Die Voraussetzungen sind jedoch nur beim erstmaligen Eigentumserwerb zur Eigennutzung erfüllt. Jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann nur einmal gefördert werden. Ein Antragsformular ist hier erhältlich. |