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Wohnbaugebiete in Holdorf

Preiswertes, familiengerechtes Wohnen in reizvoller Atmosphäre ist eine weitere Stärke Holdorfs. In den Wohnbaugebieten steht Ihnen vollerschlossenes Bauland in den besten Wohnlagen zur Verfügung.

Die mittelfristige Zielsetzung der Gemeinde Holdorf besteht darin, auch in den Folgejahren den Bauwilligen entsprechende Bauplätze zur Verfügung zu stellen.


Bauplatzvergabe der verfügbaren Baugrundstücke in der Gemeinde Holdorf

Die Gemeinde Holdorf beginnt ab dem 01.04.2025 mit dem Bewerbungsverfahren für die Vergabe der verfügbaren Baugrundstücke der Gemeinde Holdorf aus den Baugebieten Bäkeesch I.1, Bäkeesch I.2, Birkenfeld und Sonnenkamp.

Im Zeitraum vom 01.04.2025 - 15.00 Uhr bis 30.04.2025 - 15.00 Uhr können sich Interessenten aus der Gemeinde Holdorf per Mail an die E-Mailadresse der Gemeinde Holdorf unter bauplatz@holdorf.de bewerben.

Im Zeitraum vom 08.04.2025 - 15.00 Uhr bis 30.04.2025 - 15.00 Uhr können sich dann auch alle übrigen Bewerber per Mail an die E-Mailadresse der Gemeinde Holdorf unter bauplatz@holdorf.de bewerben.

Die 13 Bauplätze werden nach dem dokumentierten Eingang der Mail bei der Gemeinde Holdorf vergeben. Jeder Interessent muss sich mit einer seperaten Mail bewerbern. Es sind keine Mehrfach-Bewerbungen in einer Mail zulässig.

Die Bauplätze sind zum Teil als Eigenheimbebauung und zum Teil als Mietwohnungsbau vorgesehen.


Die Gemeinde Holdorf ist bestrebt, volljährigen und geschäftsfähigen Bauwilligen preisgünstige und erschlossene Bauplätze zur Verfügung zu stellen. Die nachstehenden Kriterien sollen zu einer möglichst gerechten und dem Gleichheitsgrundsatz entsprechenden Behandlung der Bauplatzbewerber beitragen. Sie dienen als Leitsatz und Grundlage bei der Entscheidung über die Zuteilung der gemeindeeigenen Grundstücke.

In Fällen, die nicht von den Kriterien abgedeckt werden, trifft der Verwaltungsausschuss (VA) eine Entscheidung, die dem Sinn und Zweck dieser Kriterien entspricht.

Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Grundstücks wird durch diese Kriterien, auch bei Vorliegen sämtlicher Prüfsteine, nicht begründet.

Der Verwaltungsausschuss (VA) als Organ der Gemeinde behält sich ausdrücklich vor, in begründeten Einzelfällen, von den Kriterien abzuweichen.


Die genauen Kriterien und Unterlagen entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Links.

Kriterien für die Bauplatzvergabe


Baugebiet "Bäkeesch I.1 und I.2"
Lageplan - Anlage 1
Bebauungsplan Bäkeesch I.1
Bebauungsplan Bäkeesch I.2

Baugebiet "Sonnenkamp"
Lageplan - Anlage 2
Bebauungsplan

Baugebiet "Birkenfeld"
Lageplan - Anlage 3
Bebauungsplan


Ansprechpartner:
Rainer Welp, Gemeinde Holdorf, Große Straße 19, 49451 Holdorf,
Tel.: 05494/985-29
E-Mail: welp@holdorf.de









Baugebiet "Östlich der Bahnhofstraße" - Teilbereich A

Die Gemeinde Holdorf schreibt ab heute bis zum 04.03.2025 ein besonderes Grundstück an der Bahnhofstraße in Handorf-Langenberg zur Verlosung aus.

Es handelt sich hierbei um ein rund 920 qm großes Grundstück, das zur Schaffung von Mietwohnraum mit einem größeren Doppelhaus = 2 Doppelhaushälften oder mit zwei kleineren Doppelhäusern = 4 Doppelhaus-Hälften, bebaut werden kann.

Die genauen Kriterien und Unterlagen entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Links.

Bewerbungen mit allen geforderten Nachweisen laut der Vergabekriterien richten Sie bitte bis zum 04.03.2025 12.00 Uhr an bauplatz@holdorf.de


Holdorf, den 14.02.2025



Bitte beachten Sie die nachfolgenden für dieses Baugebiet geltenden Vorschriften:

 

- Kriterien für die Bauplatzvergabe

- Lageplan

- Bebauungsplan

- Ausschnitt Bebauungsplan

 

Ansprechpartner: Rainer Welp, Gemeinde Holdorf, Große Straße 19, 49451 Holdorf,

Tel.: 05494/985-29

E-Mail: welp@holdorf.de







Baugebiet "Sonnenkamp"

Die Bewerbungsaktion für diese Baugrundstücke ist seit dem 24.09.2021 beendet.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden für dieses Baugebiet geltenden Vorschriften:
- Vergabekriterien „Sonnenkamp“
- Bebauungsplan Nr. 73 „Sonnenkamp"
- Stellplatzsatzung
- Übersichtsplan der Grundstücke
- Lageplan Straßenbau
- Flyer gegen Schotterbeete


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Kommunales Förderprogramm:

Die Gemeinde Holdorf gewährt auf Antrag kinderreichen Familien ab 3 Kindern beim Erwerb eines kommunalen Baugrundstückes eine Beihilfe von jeweils 2,-- Euro/m²/Kind ab dem 3. Kind und für jedes weitere. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. (Stichtag für die Berechnung ist das Datum des Kaufvertragsabschlusses.)
Eine Parallelförderung mit anderen gemeindlichen Förderprogrammen ist ausgeschlossen. Die Regelung gilt auch für Bauvorhaben auf privaten Grundstücken und bei Erwerb einer Wohnimmobilie, wobei die Eigennutzung vorausgesetzt wird. Die Voraussetzungen sind jedoch nur beim erstmaligen Eigentumserwerb zur Eigennutzung erfüllt. Jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann nur einmal gefördert werden.
Ein Antragsformular ist hier erhältlich.

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