Bundestagswahl 2025
Hinweise zur Briefwahl
Alle wahlberechtigten Holdorfer erhalten bis zum 02.02.2025 ihre Wahlbenachrichtigungskarte für die Bundestagswahl 2025 (23. Februar 2025). Mit dieser Benachrichtigungskarte erhalten die Wähler Informationen darüber, wann und wo sie ihre Stimme abgeben können.
Wer nicht am Wahltag im Wahllokal wählen möchte, hat die Möglichkeit im Vorfeld durch Briefwahl zu wählen.
Bedingt durch den vorgezogenen Termin der Bundestagswahl am 23.02.2025 steht für die Durchführung der Briefwahl ein kürzerer Zeitraum als bei früheren Wahlen zur Verfügung. Da somit auch die Stimmzettel derzeit noch nicht zur Verfügung stehen, kann die Ausgabe der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab Anfang Februar 2025 erfolgen. Die persönliche Ausgabe der Briefwahlunterlagen vor Ort wird ab dem 10. Februar 2025 möglich sein.
Dazu ist ein persönlicher Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen zu stellen. Es sind dabei Formvorschriften zu beachten (zwingende Angabe: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, ggf. Unterschrift).
Sie haben folgenden Möglichkeiten zur Antragstellung:
- Online über den folgenden Link:
Beantragung Briefwahlunterlagen
Eine Beantragung ist online bis zum 17. Februar um 08:00 Uhr (Versand per Post) sowie bei Selbstabholung bis zum 21. Februar, 15:00 Uhr möglich.
- Per Post
Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben! Nicht unterschriebenen Anträge können nicht bearbeitet werden. Frankieren und Antrag an das Wahlbüro senden oder in den Hausbriefkasten der Gemeinde Holdorf einwerfen. - Persönlich vor Ort
Ab dem 10.02.2025 können Sie persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten direkt hier vor Ort durch Briefwahl wählen. Bringen Sie hierzu bitte Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Wahlscheinantrag mit (siehe Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung).
Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig!
Nach Eingang Ihres Antrages im Wahlbüro wird dieser schnellstmöglich bearbeitet, sobald der Gemeinde Holdorf die entsprechenden Briefwahlunterlagen inklusive der Stimmzettel zur Verfügung stehen.
Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang darum, vollständig und korrekt ausgefüllte Wahlscheinanträge inklusive der Angabe des Wahlbezirkes und der Wählerverzeichnis-Nummer einzureichen, die Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt werden. Das erleichtert wesentlich die weitere Verarbeitung und führt zu einer schnelleren Bearbeitung Ihres Antrages!
Weitere Informationen zur Erteilung von Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei Frau Reisenhauer (meldeamt@holdorf.de / Tel. 05494/985-10)
Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin