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Förderprogramme




Förderprogramm Balkonsolaranlagen

Der Klimawandel schreitet unaufhaltsam voran, und es ist die Aufgabe eines jeden einzelnen sein Verhalten dahingehend zu überprüfen und zu schauen, was er auch und insbesondere in seinem unmittelbaren Umfeld dagegen tun kann.

Mit der Installation von handelsüblichen Balkonsolaranlagen ist vielen ein Instrument an die Hand gegeben, um einen Beitrag zum Erhalt unserer ökologischen Grundlage zu leisten.

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Förderprogramm Naturnahe Gärten

Vor dem Hintergrund der immer präsenteren Auswirkungen des Klimawandels möchte die ihren Bürgerinnen und Bürgern Anreize geben, ihren Siedlungsraum naturnah zu gestalten. Dazu bietet sie gezielte finanzielle Unterstützung, um den unterschiedlichen Arten in unseren Ökosystemen mehr Schutzräume, Strukturreichtum und Vernetzung zu ermöglichen.

Das Förderprogramm „Naturnahe Gärten“ passt sehr gut zu den schon vorhandenen nachhaltigen und ökologischen Förderprogrammen der Gemeinde Holdorf wie z.B. zur Dachbegrünung, zum Zisternenbau, zu den Blühwiesen und dem Einheitsbuddeln. In Kombination mit den vorhandenen nachhaltigen und ökologischen Bausteinen schlägt die Gemeinde Holdorf einen zukunftweisenden Weg ein.

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Anlage Pflanzliste

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Förderprogramm Dachbegrünung

Umweltschutz und Klimaschutz stellen für die Gemeinde Holdorf eine zentrale umweltpolitische Aufgabe dar. Grüne Dächer tragen zu einem lebenswerten Wohnumfeld bei. Sie speichern das Regenwasser und geben es über die Verdunstung langsam und zeitverzögert an die Atmosphäre zurück. Sie wirken temperaturausgleichend und verhindern das sommerliche Aufheizen der Gebäude. Grüne Dächer verbessern das Klima und tragen zur Luftreinhaltung bei, sie filtern Staub aus der Luft. Die Kanalisation wird bei starken Regenfällen entlastet. Um einen messbaren Effekt für die ganze Gemeinde zu erzielen, reichen einige wenige grüne Dächer nicht aus. Daher wird seitens der Gemeinde Holdorf ein Förderprogramm für die Anlage von Dachbegrünungen neuer und bestehender Dächer aufgelegt.

Ziel des „Förderprogramm Dachbegrünung" ist es, zu einer höheren Verbreitung der Begrünung von Dachflächen beizutragen und Haus- und Grundeigentümer/innen, mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in einem einfachen Verfahren bei ihrer Dachbegrünung zu unterstützen.

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Förderprogramm Zisternen

Zur Schonung der natürlichen Süßwasser Vorräte leistet die Wiederverwendung von Regenwasser einen wertvollen Beitrag. Durch die Errichtung von Regenwasser-Zisternen bei Neubauten und Bestandsgebäuden können die Gärten bewässert werden und auch die Toilettenspülung kommt bestimmt ohne Trinkwasser aus. So kann das öffentliche Bewusstsein für die Wertschätzung von Süßwasser gesteigert werden.

Die Überlegung, in geeigneten Haushaltsbereichen Regenwasser einzusetzen, und somit Trinkwasser einzusparen, ist grundsätzlich sinnvoll. Viele Verbraucher haben deswegen bereits über die Installation einer Regenwassernutzungsanlage für das Haus nachgedacht. Diese Maßnahme kann auch nachträglich durchgeführt werden und trägt nachhaltig zur Wasserersparnis bei.

Die Gemeinde Holdorf fördert das Aufstellen von Sammelbehältern für Nutzwasser (unterirdische Zisternen, IBC-Wassertanks) in der Gemeinde Holdorf mit den Kategorien bis zu 2.000 Litern Fassungsvermögen und ab 2.001 Litern Fassungsvermögen auf bebauten Grundstücken oder bei Grundstücken, für die ein Bauantrag gestellt ist.

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Förderprogramm Blühwiesen

Die Gemeinde Holdorf vergibt Blühmischungen.

Mit dem Ziel neue Lebensräume für die Insekten und eine vielfältige Natur zu schaffen stellt die Gemeinde Holdorf bereits seit mehreren Jahren Saatgutmischungen zur Verfügung. Die Kosten, sowie die Beschaffung des Saatgutes übernimmt die Gemeinde Holdorf.

Die Blühwiesen der Gemeinde Holdorf bieten einen wichtigen Lebensraum für viele Insekten- und Vogelarten- Sie dienen als Nahrungsquelle, bieten Lebensräume und fördern die Artenvielfalt.

Weitere Informationen finden Sie bei einem Klick auf diesen Link.

Klicken Sie hier, um eine Google-Karte mit den Flächen anzusehen.





Kinderreiche Familien

Die Gemeinde Holdorf gewährt auf Antrag kinderreichen Familien ab 3 Kindern beim Erwerb eines kommunalen Baugrundstückes eine Beihilfe von jeweils 2,-- Euro/m²/Kind ab dem 3. Kind und für jedes weitere. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. (Stichtag für die Berechnung ist das Datum des Kaufvertragsabschlusses.)
Eine Parallelförderung mit anderen gemeindlichen Förderprogrammen ist ausgeschlossen. Die Regelung gilt auch für Bauvorhaben auf privaten Grundstücken und bei Erwerb einer Wohnimmobilie, wobei die Eigennutzung vorausgesetzt wird. Die Voraussetzungen sind jedoch nur beim erstmaligen Eigentumserwerb zur Eigennutzung erfüllt. Jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann nur einmal gefördert werden.

Ein Antragsformular ist hier erhältlich.